Seit 2013 Pflicht. Seit 2026 wird geprüft.
Nach §5 Arbeitsschutzgesetz muss jede Kanzlei die psychische Belastung ihres Teams beurteilen, ab der ersten beschäftigten Person. Wir erledigen das mit dir: anonym erhoben, sauber dokumentiert, mit Maßnahmen, die dein Team spürt.
Kanzleien beraten ihre Mandanten in Compliance-Fragen. Die eigene Gefährdungsbeurteilung liegt trotzdem oft noch offen. Seit 2026 schauen die Behörden genauer hin.
Was das Gesetz von dir verlangt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Unterschrift. Sie ist ein Prozess mit sechs klaren Anforderungen. In genau dieser Logik prüfen auch die Aufsichtsbehörden.
Die Pflicht gilt unabhängig von der Größe. Auch eine Kanzlei mit einer einzigen Angestellten muss die Beurteilung durchführen.
Seit der Novelle 2013 gehört die psychische Belastung verpflichtend dazu, gleichrangig mit allen anderen Gefährdungen.
Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung werden schriftlich festgehalten. Genau diese Unterlagen fragt die Aufsicht zuerst ab.
Aus der Beurteilung folgen konkrete Schritte mit Terminen und Zuständigkeiten. Eine Bestandsaufnahme ohne Konsequenz erfüllt die Pflicht nur auf dem Papier.
Das Gesetz fordert ausdrücklich die Prüfung, ob die Maßnahmen wirken. Am besten mit einer Nachbefragung, die dieselben Themen erfasst.
Bei wesentlichen Änderungen wird neu beurteilt: Umstrukturierung, neue Software, Wechsel in Schlüsselpositionen, auffällige Krankenstände.
Vorhanden reicht nicht. Geprüft wird die Qualität.
§21 Abs. 1a ArbSchG schreibt den Behörden seit 2026 eine Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent aller Betriebe vor. Vorher lag die Quote oft unter einem Prozent. Und bei den Kontrollen wird nur rund die Hälfte der vorgelegten Beurteilungen als angemessen bewertet. Der Unterschied liegt in der Machart.
Ein Dokument fürs Regal.
Der Anfang der Arbeit.
Die Pflicht ist der Anlass. Dein Team ist der Grund.
Quelle: DAK-Gesundheitsreport, Datenjahr 2025
Ein einzelner Ausfall dauert im Schnitt gut einen Monat. In einer Kanzlei mit laufenden Fristen verschwindet die Arbeit in dieser Zeit nirgendwohin. Sie landet beim Rest des Teams, und der trägt ohnehin schon.
Kläre in 20 Minuten, wo deine Kanzlei steht.
Wir schauen gemeinsam auf deine Ausgangslage: Was liegt vor, was fehlt, was wäre der sinnvollste erste Schritt. Danach weißt du, was zu tun ist. Ganz gleich, ob du es mit uns umsetzt.
Erstgespräch vereinbaren →Fünf Stufen. Rechtssicher und ohne Reibung im Alltag.
Wir kennen den Fristenkalender. Deshalb ist der Prozess so gebaut, dass er neben dem Tagesgeschäft läuft.
Wir schauen auf eure Struktur und bilden Arbeitsbereiche, in denen Belastung unterschiedlich entsteht. Lohn ist nicht Jahresabschluss, Sekretariat ist nicht Berufsträger.
Online-Befragung zu Arbeitsbedingungen, Organisation und Belastung, wenige Minuten pro Person. Für Führungskräfte zusätzlich die Themen der Rolle.
Ergebnisse nach Bereichen aufgeschlüsselt, visualisiert in Rot, Gelb und Grün. Auf einen Blick sichtbar, wo Handlungsbedarf besteht.
Ein Plan mit Terminen und Zuständigkeiten, prüfungsfest dokumentiert. Wo individuelle Belastung sichtbar wird, ergänzen RELIEF®-Analysen das Bild.
Begleitung bei der Einführung, Coaching für Führungskräfte, Nachbefragung und Erfolgsmessung. Damit aus dem Dokument Wirkung wird.
Kanzleikenntnis trifft psychologische Expertise.
Wir arbeiten seit über 18 Jahren ausschließlich mit Kanzleien. Und wir haben eine Expertise im Team, die im Kanzleimarkt einzigartig ist: Mit Dipl.-Psych. Claudia Dambacher gehört eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin zu unserem Beraterteam.
- Marco Rubulotta, akkreditierter RELIEF®-Berater
- Melitta Rubulotta, akkreditierte RELIEF®-Beraterin
- Dipl.-Psych. Claudia Dambacher, Psychologische Psychotherapeutin
Individuelle Stress- und Burnout-Analysen laufen über das validierte Verfahren RELIEF®.
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Klare Antworten.
Gilt die Pflicht auch für kleine Kanzleien?+
Was prüft die Aufsichtsbehörde bei einer Besichtigung?+
Was passiert, wenn keine Beurteilung vorliegt?+
Erfahre ich, wer was geantwortet hat?+
Wie viel Aufwand bedeutet das für mein Team?+
Wie oft muss die Beurteilung aktualisiert werden?+
Eine Pflicht, die du erledigen kannst. Und ein Team, das davon profitiert.
Lass uns klären, wo deine Kanzlei steht: was vorliegt, was fehlt und was der sinnvollste erste Schritt ist. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung und entscheidest danach in Ruhe.