Psychische Gefährdungsbeurteilung für Kanzleien

Seit 2013 Pflicht. Seit 2026 wird geprüft.

Nach §5 Arbeitsschutzgesetz muss jede Kanzlei die psychische Belastung ihres Teams beurteilen, ab der ersten beschäftigten Person. Wir erledigen das mit dir: anonym erhoben, sauber dokumentiert, mit Maßnahmen, die dein Team spürt.

Kostenfreies Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.
Vertrauen von über 500 Kanzleien in ganz Deutschland

Kanzleien beraten ihre Mandanten in Compliance-Fragen. Die eigene Gefährdungsbeurteilung liegt trotzdem oft noch offen. Seit 2026 schauen die Behörden genauer hin.

Die Rechtslage

Was das Gesetz von dir verlangt.

Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Unterschrift. Sie ist ein Prozess mit sechs klaren Anforderungen. In genau dieser Logik prüfen auch die Aufsichtsbehörden.

§5 ArbSchGDurchführen, ab der ersten Person

Die Pflicht gilt unabhängig von der Größe. Auch eine Kanzlei mit einer einzigen Angestellten muss die Beurteilung durchführen.

Seit 2013Psyche ausdrücklich eingeschlossen

Seit der Novelle 2013 gehört die psychische Belastung verpflichtend dazu, gleichrangig mit allen anderen Gefährdungen.

§6 ArbSchGDokumentieren

Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung werden schriftlich festgehalten. Genau diese Unterlagen fragt die Aufsicht zuerst ab.

MaßnahmenAbleiten und umsetzen

Aus der Beurteilung folgen konkrete Schritte mit Terminen und Zuständigkeiten. Eine Bestandsaufnahme ohne Konsequenz erfüllt die Pflicht nur auf dem Papier.

WirksamkeitKontrolle ist vorgeschrieben

Das Gesetz fordert ausdrücklich die Prüfung, ob die Maßnahmen wirken. Am besten mit einer Nachbefragung, die dieselben Themen erfasst.

AktualitätRegelmäßig erneuern

Bei wesentlichen Änderungen wird neu beurteilt: Umstrukturierung, neue Software, Wechsel in Schlüsselpositionen, auffällige Krankenstände.

Neu seit Januar 2026

Vorhanden reicht nicht. Geprüft wird die Qualität.

§21 Abs. 1a ArbSchG schreibt den Behörden seit 2026 eine Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent aller Betriebe vor. Vorher lag die Quote oft unter einem Prozent. Und bei den Kontrollen wird nur rund die Hälfte der vorgelegten Beurteilungen als angemessen bewertet. Der Unterschied liegt in der Machart.

Die Pflichtübung

Ein Dokument fürs Regal.

×Eine Checkliste aus dem Internet, einmal ausgefüllt und nie wieder angefasst.
×Keine echte Erhebung im Team. Die Einschätzung kommt vom Chef.
×Psychische Belastung fehlt oder steht als Einzeiler drin.
×Maßnahmen bleiben Absichtserklärungen ohne Termin und Verantwortliche.
×Niemand prüft, ob sich etwas verändert hat.
×Bei einer Besichtigung beginnt die Nacharbeit unter Zeitdruck.
Die Beurteilung bei uns

Der Anfang der Arbeit.

Anonyme Online-Erhebung im ganzen Team, wenige Minuten pro Person.
Auswertung nach Arbeitsbereichen mit Ampel. Auf einen Blick sichtbar, wo es drückt.
Psychische Belastung steht im Zentrum, erhoben entlang der GDA-Empfehlungen.
Ein Maßnahmenplan mit Terminen und Zuständigkeiten, der zu eurer Kanzlei passt.
Wirksamkeitskontrolle inklusive, mit Nachbefragung.
Prüfungsfeste Dokumentation. Eine Besichtigung wird zur Beratung.
Warum sich das lohnt

Die Pflicht ist der Anlass. Dein Team ist der Grund.

366Fehltage je 100 Versicherte gehen inzwischen auf psychische Erkrankungen zurück
33Tage dauert ein psychisch bedingter Ausfall im Durchschnitt
3×fast dreimal so hoch wie zur Jahrtausendwende. Kaum eine Diagnosegruppe wächst schneller.

Quelle: DAK-Gesundheitsreport, Datenjahr 2025

Ein einzelner Ausfall dauert im Schnitt gut einen Monat. In einer Kanzlei mit laufenden Fristen verschwindet die Arbeit in dieser Zeit nirgendwohin. Sie landet beim Rest des Teams, und der trägt ohnehin schon.

Unverbindliches Erstgespräch

Kläre in 20 Minuten, wo deine Kanzlei steht.

Wir schauen gemeinsam auf deine Ausgangslage: Was liegt vor, was fehlt, was wäre der sinnvollste erste Schritt. Danach weißt du, was zu tun ist. Ganz gleich, ob du es mit uns umsetzt.

Erstgespräch vereinbaren
Antwort innerhalb eines Werktages.
Der Ablauf

Fünf Stufen. Rechtssicher und ohne Reibung im Alltag.

Wir kennen den Fristenkalender. Deshalb ist der Prozess so gebaut, dass er neben dem Tagesgeschäft läuft.

01Bestandsaufnahme

Wir schauen auf eure Struktur und bilden Arbeitsbereiche, in denen Belastung unterschiedlich entsteht. Lohn ist nicht Jahresabschluss, Sekretariat ist nicht Berufsträger.

02Anonyme Erhebung

Online-Befragung zu Arbeitsbedingungen, Organisation und Belastung, wenige Minuten pro Person. Für Führungskräfte zusätzlich die Themen der Rolle.

03Auswertung mit Ampel

Ergebnisse nach Bereichen aufgeschlüsselt, visualisiert in Rot, Gelb und Grün. Auf einen Blick sichtbar, wo Handlungsbedarf besteht.

04Maßnahmen und Dokumentation

Ein Plan mit Terminen und Zuständigkeiten, prüfungsfest dokumentiert. Wo individuelle Belastung sichtbar wird, ergänzen RELIEF®-Analysen das Bild.

05Umsetzung und Wirksamkeit

Begleitung bei der Einführung, Coaching für Führungskräfte, Nachbefragung und Erfolgsmessung. Damit aus dem Dokument Wirkung wird.

Wer das macht

Kanzleikenntnis trifft psychologische Expertise.

Wir arbeiten seit über 18 Jahren ausschließlich mit Kanzleien. Und wir haben eine Expertise im Team, die im Kanzleimarkt einzigartig ist: Mit Dipl.-Psych. Claudia Dambacher gehört eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin zu unserem Beraterteam.

  • Marco Rubulotta, akkreditierter RELIEF®-Berater
  • Melitta Rubulotta, akkreditierte RELIEF®-Beraterin
  • Dipl.-Psych. Claudia Dambacher, Psychologische Psychotherapeutin

Individuelle Stress- und Burnout-Analysen laufen über das validierte Verfahren RELIEF®.

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Dipl.-Psych. Claudia Dambacher, Psychologische Psychotherapeutin im Beraterteam von Kanzlei-Evolution
Häufige Fragen

Klare Antworten.

Gilt die Pflicht auch für kleine Kanzleien?+
Ja. Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG gilt ab der ersten beschäftigten Person, unabhängig von der Größe. Bei kleinen Teams passen wir die Auswertung so an, dass die Anonymität gewahrt bleibt.
Was prüft die Aufsichtsbehörde bei einer Besichtigung?+
Ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, ob psychische Belastungen darin ausdrücklich beurteilt wurden, ob Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert sind und ob deren Wirksamkeit überprüft wird.
Was passiert, wenn keine Beurteilung vorliegt?+
In der Regel ergeht zunächst eine Anordnung mit Frist. Wird sie nicht umgesetzt, sind Bußgelder bis 30.000 Euro möglich. Schwerer wiegt das Haftungsrisiko der Geschäftsführung, wenn ein Beschäftigter gesundheitlich ausfällt und keine Beurteilung vorlag.
Erfahre ich, wer was geantwortet hat?+
Nein, und das ist entscheidend. Die Befragung ist anonym, die Auswertung erfolgt nach Bereichen. Nur so bekommst du ehrliche Antworten, und nur so ist das Ergebnis belastbar.
Wie viel Aufwand bedeutet das für mein Team?+
Wenige Minuten pro Person für die Online-Befragung. Den Rest übernehmen wir: Vorbereitung, Auswertung, Dokumentation und die Aufbereitung der Ergebnisse für dich.
Wie oft muss die Beurteilung aktualisiert werden?+
Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, etwa Umstrukturierungen, neuer Software, Wechseln in Schlüsselpositionen oder auffälligen Krankenständen. Eine regelmäßige Überprüfung gehört zur Pflicht dazu.
Der nächste Schritt

Eine Pflicht, die du erledigen kannst. Und ein Team, das davon profitiert.

Lass uns klären, wo deine Kanzlei steht: was vorliegt, was fehlt und was der sinnvollste erste Schritt ist. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung und entscheidest danach in Ruhe.